
Facharzt für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie, Oralchirurg & Implantologe, MKG Köln West
Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, ob das PRF-Verfahren in der Zahnmedizin wissenschaftlich anerkannt ist. Diese Frage ist berechtigt, denn PRF wird häufig als Zusatzleistung angeboten und nicht automatisch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die kurze Antwort lautet:
Ja. Das PRF-Verfahren gilt heute als wissenschaftlich anerkannt und medizinisch sinnvoll.
In den frühen 2000er-Jahren wurde die Anwendung von PRF und PRP in der Zahnmedizin von Kostenträgern und Gerichten teilweise abgelehnt. Der Hauptgrund war nicht eine nachgewiesene Unwirksamkeit, sondern der damals noch begrenzte Stand der wissenschaftlichen Studienlage.
Zwischen 2004 und 2009 lehnten einzelne Gerichte Erstattungen mit der Begründung ab, es fehle an ausreichender wissenschaftlicher Anerkennung.
Die medizinische Forschung hat sich in den letzten 15 Jahren erheblich weiterentwickelt. Heute existiert eine Vielzahl internationaler Studien zur Wirkung von thrombozytenreichen Blutpräparaten wie PRF.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der rechtlichen Bewertung wider.
Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte im Jahr 2012 wurde ausdrücklich die regenerative Behandlung mit aus Eigenblut gewonnenen Proteinen aufgenommen. Damit wurde anerkannt, dass solche Verfahren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und medizinisch vertretbar sind.
Mehrere Urteile bestätigen inzwischen klar die medizinische Anerkennung von PRF.
Besonders relevant ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17.12.2020.
Kernaussage des Gerichts:
Das PRF-Verfahren ist kein experimentelles oder alternativmedizinisches Verfahren, sondern ein seit Jahren angewandtes, grundsätzlich wissenschaftlich anerkanntes medizinisches Verfahren.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest:
Damit wurde klargestellt, dass PRF nicht mit unbelegten Methoden gleichgesetzt werden darf.
Wissenschaftlich anerkannt bedeutet nicht, dass ein Verfahren zwingend notwendig ist oder jede Alternative ersetzt. Es bedeutet:
Genau diese Kriterien erfüllt PRF heute.
PRF wird vor allem eingesetzt zur Unterstützung der Heilung bei:
Die Wirkung betrifft vor allem die frühe Heilungsphase, das Weichgewebe und die biologische Regeneration.
Dass PRF meist nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, liegt nicht an fehlender Wirksamkeit, sondern am System der Regelversorgung.
PRF gilt als zusätzliche regenerative Maßnahme, die über den Mindeststandard hinausgeht. Medizinisch anerkannt heißt nicht automatisch erstattungsfähig.
Das PRF-Verfahren ist heute:
Frühere Zweifel beruhen auf einem veralteten Wissensstand. Aktuelle medizinische und juristische Bewertungen zeigen klar, dass PRF eine sinnvolle Ergänzung moderner oralchirurgischer und implantologischer Behandlungen ist.
Dieses Infoportal wird von MKG Köln West betrieben, einer auf Implantologie spezialisierten Fachpraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Köln (Bunzlauer Str. 1, 50858 Köln-Weiden). Alle Behandlungen finden dort statt.
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